2. FRAU UND GESELSCHAFT

Es soll hier nochmals betont werden, dass Mann und Frau im Islam absolut gleichWERTig sind! Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Mann und Frau nicht gleichARTig, nicht identisch sind.

In gewissen Bereichen (wie z.B. Mut, Kraft etc.) ist der Mann der Frau überlegen. Diese physischen und psychischen Unterschiede zwischen Mann und Frau führen zu unterschiedlichen Rollen, Rechten und Pflichten. So ist es z.B. die Pflicht des Mannes, den Lebensunterhalt  der Familie zu sichern. Dies ist völlig natürlich, denn die Frau soll sich neben Schwangerschaft, Geburt und Kindererziehung nicht auch noch um den Lebensunterhalt kümmern müssen.

Zum Thema HAUSARBEIT / KINDERERZIEHUNG/ BERUFSTÄTIGKEIT:

Obwohl die Frau religionsgesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, ihrem Mann den Haushalt zu führen, so gilt dies, zusammen mit der Kindererziehung als wertvolle, grosse Aufgabe.

Umm-e-Salameh fragte den Propheten (s. a. s) : "Welchen Wert hat die Arbeit der Frau im Hause?" Antwort des Propheten: "Einer jeden Frau, die etwas im Hause von einem Platz zum anderen trägt und damit etwas im Sinne eines guten Haushaltes tut, wird Gott Sein Wohlgefallen schenken. Jeder aber, der in das Wohlgefallen Gottes miteinbezogen ist, ist von seinem Zorn nicht betroffen!" Umm-e-Salameh antwortete: " O Gesandter Gottes! Ist den Frauen nicht höhere Belohnung möglich?" Der Prophet: " Wenn eine Frau schwanger wird, lässt Gott ihr die Belohnung zuteil werden, die er jene gibt, die mit ihrer Habe und ihrem Leben auf Seinem Wege Gihad führen. Zur Zeit der Geburt des Kindes, so lässt Gott sie wissen, werden ihr ihre Sünden vergeben werden. Sie selbst ist wie neugeboren. Und jedesmal, wenn sie ihr Kind stillt, wird dieses in ihrem Tatenbuch als ein so gutes Werk vermerkt wie das dessen, der einem Sklaven zur Freiheit verhilft."

Mit der Erziehung ihrer Kinder haben die Frauen einen grossen Einfluss auf das Niveau der zukünftigen Gesellschaft. Wenn eine Frau neben der Hausarbeit einer beruflichen Tätigkeit nachgehen will - oder aus finanziellen Gründen muss- so ist es Bedingung, dass in der Zeit, wo die Frau arbeitet, die Kinder gut betreut werden. Der Ehemann muss mit der ausserhäuslichen Arbeitstätigkeit der Frau einverstanden sein. Wenn die Betreuung der Kinder gewährleistet ist, sollte es aber für den Mann keinen Grund geben, seine Frau dies zu verbieten. Ebenso sollte es für ihn selbstverständlich sein, seiner berufstätigen Ehefrau als "Gegenleistung" bei der Hausarbeit und der Versorgung der Kinder zu helfen.

Selbstverständlich gibt es keinen Grund, weshalb den Mädchen und Frauen Schulbildung, Studien, Aus- und Weiterbildungen verwehrt werden sollen. Der Islam warnt vor sinnlosem Zeitvertreib  und "Nichtstun". Deshalb sollte es klar sein, dass sich auch Frauen ihren Neigungen entsprechend aus- und weiterbilden. Eine besondere Pflicht ist es zudem für alle Muslime, sich in der Religion weiterzubilden und ihr Wissen an andere weiterzugeben.