Passfoto

 

Kriterien für die Annahme von Fotos für Schweizer Pässe und Identitätskarten:

Kopfbedeckung: grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur aus ausgewiesenen medizinischen
oder religiösen Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt.) In diesem Fall gilt: das Gesicht muss mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.

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