Hajj- al- Tamatoo

Die Hajj- al- Tamatoo besteht eigentlich aus zwei Teilen: der Umrah- al- Tamatoo und dem Hajj- al- Tamatoo. Die Hajj- al- Tamatoo ist nur gültig, wenn zuvor (d.h. im gleichen Jahr) auch die Umrah durchgeführt wurde.

Fünf obligatorische Handlungen der Umrah- al- Tamatoo:   (werden noch genauer beschrieben, ebenso wie die Handlungen der Hajj)                                                                                                                                       

  1. "Ihram"- Anziehen in Meeqaat

  2. Tawaaf um die Kaaba

  3. Tawaaf - Gebet

  4. Sa'i zwischen Safaa und Marwah

  5. Taqsiir

Dreizehn obligatorische Handlungen der Hajj- al- Tamatoo:

  1. "Ihram"- Anziehen in Mekaa

  2. Aufenthalt in Berg Arafaat vom Mittag des 9. Dhu- l- Hijja bis zum "Maghreb".

  3. Aufenthalt in Muzdalifah vom Abend vor dem ersten Festtag (Eid- al- Addha) bis zum Sonnenaufgang des ersten Festtages.

  4. Steinigen des Jamrat- ul- Uqbah in Mina am ersten Festtag.

  5. Opfern eines Tieres am 1. Festtag

  6. Rasieren/ Schneiden der Kopfhaare (bzw. einer Haarsträhne für Frauen) in Mina

  7. Tawaaf (Tawaaf- al- Ziyarah) um die Kaaba

  8. Tawaaf- Gebet

  9. Sa'i zwischen Safaa und Marwah

  10. Tawaaf- al- Nisa oder Tawaaf- al- Wuidah (abschliessendes Tawaaf)

  11. Tawaaf - Gebet

  12. Aufenthalt in Mina während der Abende vom 11./ 12. (und ev. 13.) Dhu- l- Hijja.

  13. Steinigen aller drei Jamaraat am 11., 12. (und ev. 13.) Dhu- l- Hijja.

Sechs Bedingungen für die Hajj- al- Tamatoo

  1. Niyyah (= Vorsatz) muss konkret für die Hajj- al- Tamatoo gefasst werden.

  2. Umrah und Hajj müssen während der "Hajj- Saison" gemacht werden.

  3. Umrah und Hajj müssen im selben Jahr gemacht werden.

  4. Ihrem für Hajj soll in Mekka angezogen werden. (vorzugsweise in der heiligen Moschee, der Masjid- al- Haram.)

  5. Umrah und Hajj müssen von der gleichen Person gemacht werden, wenn dies in Stellvertretung für eine andere Person geschieht.

  6. Wenn jemand die Umrah- al- Tamatoo beendet hat, iat es obligatorisch für ihn/ sie, die Hajj- al- Tamatoo auszuführen.

Meeqaats                                                                                                                                           

= spezielle Orte, wo man das "Ihram" anziehen kann. Es gibt neun verschiedene Orte, an denen dies möglich ist, je nachdem, woher der Pilger kommt und die Pilgerreise anfängt. Mann darf das Ihram nicht anziehen, bevor man nicht ein Meeqaat erreicht hat. Man darf die Meeqaats nicht überschreiten, ohne dass Ihram anzuziehen. (Sollte dies doch geschehen, muss man zum Meeqaat zurückkehren.) Das Meeqaat für Pilger, die von Jeddah her kommen, ist Johfa. (Jeddah selber ist kein Meeqaat, das Ihram darf nicht dort angezogen werden.)

Drei Bedingungen für Ihram

Der Pilger/ die Pilgerin muss drei "Schritte" tun, um in den Weihezustand (=Ihram) zu gelangen: 

  1.  Anziehen des Ihram- Gewandes und anschl. Ihram- Gebet

  2. Niyyah für Ihram

  3. Talbiyah

1. Anziehen des Ihram- Gewandes und anschl. Ihram- Gebet -Das Ihram- Gewand der Männer besteht lediglich aus zwei weissen Stofftüchern, die keine Naht enthalten dürfen. Das eine wird um die Hüfte, das andere um die Schultern getragen. Die Frauen tragen weisse, "normale" islamische Kleidung. Die Kleider, bzw. Tücher müssen rituell rein sein. Nach  dem Anziehen des Ihram- Gewandes wird das Ihram- Gebet (2 Rekaats) gebetet.

2. Niyyah für Ihram   - Die Pilger müssen die Absicht äussern, sich in den Weihezustand zu versetzen um die obligatorische Handlungen zu erfüllen, und um damit die Nähe Allahs zu erlangen. Es gibt für die Niyyah eine vorgeschriebene, arabische Formel. Für nicht- arabischsprechende Muslime ist es nicht in erster Linie wichtig, die Formel ganz korrekt auszusprechen. Vielmehr soll jeder Pilger die Bedeutung der Niyyah im Bewusstsein tragen.

3. Talbiyah - Jeder Pilger/ jede Pilgerin muss die korrekte Aussprache der Talbiyah erlernen. Sie darf jedoch jemandem nachgesprochen werden. Es ist obligatorisch, die Talbiyah einmal auszusprechen, es wird jedoch empfohlen, dies so oft wie möglich zu wiederholen. Die Talbiyah lautet: " LABBAIK, ALLAHUMMA LABBAIK,LABBAIK, LA SHARIKA LAKA LABBAIK" und vorzugsweise dazu: " INNAL HAMDA WA NAAMATA LAKA WALMULK LA SHARIKA LAKA"  (Ungefähre Übersetzung ins Deutsche: Hier bin ich, oh unser Allah, hier bin ich. Hier bin ich; es gibt keinen Teilhaber, der Dir gleichwertig ist; hier bin ich. Aller Dank gebührt Dir und die Gaben kommen nur von Dir und Dein ist das Königreich und keiner ist Dir gleichwertig.)

Ihram- Zustand

Es gibt 25 Handlungen, die in diesem speziellen Weihezustand verboten sind:

  1. Jagen

  2. Geschlechtverkehr

  3. Küssen

  4. leidenschaftliches Berühren

  5. Flirten und " begehrendes Betrachten"

  6. Selbstbefriedigung

  7. Heiraten (Aussprechen der islamischen Heiratsformel = Nikah)

  8. Gebrauch von Parfum und anderen Duftstoffen

  9. für Männer: das Tragen genähter Kleider

  10. Gebrauch von Kajal

  11. Sich im Spiegel (oder in andern spiegelnden Gegenständen) betrachten

  12. für Männer: das Tragen von Schuhen, Socken oder Strümpfen, die den Ganzen Fussrücken bedecken. Es dürfen jedoch z.B. offene Sandaletten getragen werden, die nur einen ganz kleinen Teil des Fussrückens bedecken.)

  13. Lügen und Beschimpfen, Fluchen

  14. Streiten und ( bei Allah) Schwören

  15. Töten und Wegwerfen von Insekten, die sich auf dem eigenen Körper befinden. ( z.B. Mücken etc.)

  16. Tragen von jeglicher Art von Schmuck, Make- up, Henna etc.

  17. Auftragen von Ölen, Cremen etc. (mit oder ohne Duft) auf den Körper

  18. Ausreissen von Kopf- oder Körperhaaren

  19. für Männer: Bedeckendes Kopfes (auch nicht teilweise)

  20. für Frauen: Bedecken des Gesichts

  21. für Männer: sich im Schatten aufhalten

  22. Blut aus dem Körper fliessen lassen (auch nicht z.B. beim Zähneputzen)

  23. Nägelschneiden

  24. Zahn ziehen (lassen)

  25. Waffen tragen

(Die Strafen für Vergehen gegen diese Vorschriften sind ganz unterschiedlich und sind genau vorgeschrieben. Dies kann z.B. Nahrung spende an Arme, schlachten einer Ziege, eines Schafes oder einer Kuh sein. Bei einigen schlimmen Vorgehen kann es vorgeschrieben sein, die Pilgerfahrt im nächsten Jahr nochmals zu wiederholen.)