Kanton Basel-Stadt
Schule und Religion
Ausgangslage und Grundsätze
Unsere Schulen sind von christlichen Traditionen geprägt. Die staatlichen Schulen dürfen nicht konfessionell ausgerichtet sein und müssen Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit garantieren. Im Verlauf der letzten Jahre ist eine markante Zunahme von Schülerinnen und Schülern mit den verschiedensten Religionszugehörigkeiten zu verzeichnen. Im Hinblick auf die Religions- und Glaubensfreiheit sind alle Bekenntnisse der Schülerinnen und Schüler zu achten. Feiertage und Traditionen sind die äusserlich sichtbaren Zeichen der verschiedenen Religionen.
Feiertage/ Beurlaubung Vor allem ältere Schülerinnen und Schüler bitten an den hohen Festtagen manchmal um Beurlaubung. Dies kann ihnen aufgrund der Schulordnung in Basel- Stadt , 410.110, Art. 30 gewährt werden. "Als Gründe für Versäumnisse und Beurlaubungen werden anerkannt: e) religiöse Gründe in folgendem Ausmass: Angehörige religiöser Gemeinschaften dürfen an den gebotenen Feiertagen die Schule versäumen. Ihre Abwesenheit an diesen Tagen kann durch eine allgemeine Erklärung, die zu Beginn des Schuljahres abzugeben ist, begründet werden."
Schule und Religionen Die Religionen kennen jeweils unterschiedliche Feste und Feiertage. Die Lehrkräfte sollten die Daten der Wichtigsten Feiertage der Religionen ihrer Schülerinnen und Schüler kennen. Die Religionen können auch im Unterricht thematisiert werden, um die Vielfalt in der Klasse transparent werden zu lassen. Es gibt dazu mehrere Tonbildreihen und so genannte Materialkoffer mit Gegenständen aus verschiedenen Religionen. Sie sind unter anderem bei kirchlichen und schulischen Medienstellen ausleihbar. Diese und weitere Medien und Bücher können auch gekauft werden beim Verlag Manava, Sulzerstrasse 16, 4054 Basel.
Kleidervorschriften für muslimische Mädchen Bei den Kindern entstehen zum Teil Konflikte zwischen den eigenen liberalen Vorstellungen und denjenigen der noch traditionell denkenden Eltern, zwischen den übernommenen traditionellen Vorstellungen und dem Wunsch, sich wie die übrigen Kinder zu verhalten. Gerade das Thema Kopftuch hat für Mädchen einige doch recht schwerwiegende Konsequenzen. In Basel darf übrigens der Unterricht mit Kopftuch besucht werden. Spätestens aber zum Ende der Schulpflicht erfahren die praktizierenden und entsprechend gekleideten Musliminnen mit aller Härte, dass sie auf dem Lehrstellenmarkt kaum Chancen haben.
Dispensationen von einem Unterrichtsfach Dispensationen- etwa von Schwimm- und Turnunterricht- stehen nicht im freien Ermessen von Lehrkräften, sondern sind an die rechtlichen Entscheidungen der Schulbehörde gebunden. In Basel sind solche Dispensationen nicht vorgesehen.
Wie soll im Problemfall vorgegangen werden?
www.vademecum.bs.ch/vm/unterricht/2.10