Kanton Bern

Stellungnahme der Schulinspektorin des Kanton Bern von 6.August 2002

Guten Tag

Kurz einige Hinweise zu Ihrer Anfrage. Speziell zu muslimischen Mädchen äussert sich der Lehrplan in Kt. Bern nicht. Im Kapitel unter allg. Hinweisen und Bestimmungen steht, dass die öffentliche Schule konfessionell neutral ist. Sie darf die Glaubensfreiheit nicht beeinträchtigen. Der Religionsunterricht ist so zu gestalten, dass SchülerInnen aller Konfessionen daran teilnehmen können. Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind von religiösen Themen zu dispensieren. Dies braucht eine schriftliche Mitteilung. Zu Beginn des Schuljahres legen die Eltern mit der Lehrperson fest, von welchen Themen das Kind befreit wird.

In den Weisungen zu den Dispensationen steht, dass Eltern bei der Schulkommission ein Gesuch stellen können. Als Dispensationsgründe gelten u.a. religiöse Feste.

Wenn Eltern ihr Kind nicht an einer Landschulwoche teilhaben lassen wollen, muss das Kind an einem anderen schulischen Programm in der Schule teilnehmen.