Einleitende Koranverse
Sura al- Hajj, Verse 26- 29: " Und als Wir für Abraham die Stätte des Hauses bestimmten, sprachen Wir: Setze Mir nichts zur Seite und halte Mein Haus rein für die es Umkreisenden, Betenden und Sich- Niederwerfenden. Und rufe die Menschen zur Pilgerfahrt auf. Sie werden zu Fuss und auf jedem mageren Kamel aus allen fernen Gegenden zu dir kommen, auf dass allerlei Vorteile wahrnehmen und während einer bestimmten Anzahl von Tagen des Namens Allahs für das gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat. Darum esst davon und speist den Notleidenden, den Bedürftigen. Dann sollen sie ihre persönliche Reinigung vollziehen und ihre Gelübde erfüllen und um das altehrwürdige Haus wandeln."
Sura al- Imran, Verse 96 und 97: "Wahrlich, das erste Haus, das für Menschen gegründet wurde, ist das in Bakka- ein gesegnetes und eine Leitung für die Welten. In ihm sind deutliche Zeichen- die Stätte Abrahams. Und wer es betritt, ist sicher. Und der Menschen Pflicht gegen Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer da den Weg zu ihm machen kann. Wer aber ungläubig ist- siehe, Allah ist reich ohne die Welten."
Sura al- Baqara, Vers 125:" Und als wir das Haus zu einem Ort der Einkehr für die Menschen machten sowie zu einer Sicherheit ( sprachen Wir): Nehmt euch die Stätte Abrahams zum Gebetsort. Und Wir haben Abraham und Ismael auferlegt: Reinigt Mein Haus für die Umkreisenden und ( sich dorthin) Zurückziehenden, die Sich- Niederwerfenden."
Sura al- Baqara, Vers 158: "Wahrlich, Al- Safaa und Al-Marwa gehören zu den Kultstätten Allahs; und wer zu dem Hause pilgert, oder die Umra vollzieht, für den ist kein Vergehen, wenn er beide umschreitet. ..."
Sura al- Baqara, Vers 189: " Sie fragten dich nach den Neumonden. Sprich: Sie sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und den Hajj. ..."
Sura al- Baqara, Verse 196- 203: " Und vollendet den Hajj und die Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfer seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Opfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die Umra mit dem Hajj vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hajj fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisset, dass Allah streng ist im Strafen. Für den Hajj sind bekannte Monate (vorgesehen). Wer sich in ihnen zum Hajj entschlossen hat, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch unziemliche Rede während des Hajj. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiss es. Und sorgt für die Reise, doch wahrlich, die beste Vorsorge ist Gottesfürchtigkeit. Und fürchtet Mich, o ihr, die ihr einsichtig seid! Es ist kein Vergehen von euch, wenn ihr nach der Gunst eures Herrn strebt. Und wenn ihr von Arafat herbeieilt, dann gedenkt Allahs bei Al- Masari al - haram. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechgeleitet hat, obwohl ihr wahrlich vordem unter jenen waret, die irregingen. Dann eilt dorthin weiter, von wo die Menschen weitereilen, und bittet Allah um Vergebung. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. Und wenn ihr eure heiligen Riten beendet habt, dann gedenkt Allahs, so wie ihr eurer Väter zu gedenken pflegt oder vielmehr mit noch stärkere Gedanken. Denn unter den Menschen sind welche, die sagen: unser Herr, gib uns Gutes in dieser Welt. Doch haben sie nicht im Jenseits Anteil am Guten. Und unter ihnen sind manche, die sagen : unser Herr, gib uns in dieser Welt Gutes und im Jenseits Gutes und verschone uns vor der Strafe des Feuers! Diesen wird ein Anteil von dem (gewährt), was sie erworben haben; und Allah ist schnell im Abrechnen. Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von Tagen ; und wer eilig in zwei Tagen aufbricht, den trifft keine Schuld, und wer länger bleibt, den trifft keine Schuld, wenn er gottesfürchtig ist. Und fürchtet Allah und wisset, dass ihr zu ihm geführt werdet."
Sura al- Maida, Vers 2:" O die ihr glaubt! Entweihet weder die Glaubensausübung zur Verherrlichung Allahs, noch den Heiligen Monat, noch die Opfertiere, noch die geweihten Opfertiere, noch die nach dem Heiligen Hause Ziehenden, die da Gnade und Wohlgefallen von ihrem Herrn suchen. Wenn ihr den Weihezustand beendet habt, dürft ihr jagen; ihr dürft dazu nicht bewegt werden durch den Hass den ihr gegen Leute hegt, weil sie euch von der Heiligen Moschee abgehalten haben, so dass ihr eine Übertretung begeht. Und helft einender in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah, denn Allah ist streng im Strafen."
Allgemeines
Die Hajj (Hajjatul- Islam) ist eine der fünf Säulen und eine der Grundpflichten jedes gläubigen, religiös- erwachsenen Muslims/ bzw. Muslima. Wem diese Pilgerfahrt nach Mekka aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen möglich ist und nicht durch politische Ereignisse verhindert wird, ist verpflichtet, mindestens einmal in seinem Leben die Hajj zu absolvieren. Die finanziellen Mittel müssen sowohl für die Reise ausreichen, als auch für den Lebensunterhalt der "Daheimgebliebenen", für deren Lebensunterhalt der Pilger verantwortlich ist. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, die Hajj selber auszuführen, so kann er /sie eine Person an seiner Stelle zur Hajj schicken (ev. gegen Barzahlung.) Oft werden auch Pilgerreisen von Muslimen für verstorbene Angehörige ausgeführt. Bedienung ist dabei, dass der Pilger, der für jemanden die Hajj macht, selber schon seine eigene Pflichthajj unternommen hat. Die Hajj findet einmal im Jahr an vorbestimmten Tagen im letzten Monat des Hijri- Jahres, im Monat Dhu- l- Hijja, statt.
Verschiedene "Arten" der Hajj
Es gibt drei Arten der Hajj: Hajj- al- Tamatoo, Hajj- ul- Ifraad und Hajj- ul- Qiraan. Daie Hajj- al- Tamatoo wird von Pilgern, die weiter als 48 Meilen von Mekka weg wohnen, ausgeführt. Die zwei anderen Arten gelten für Pilger, die in Mekka oder in einem Umkreis von 48 Meilen wohnhaft sind. Der Einfachheit halber möchte ich hier nur auf die Hajj- al- Tamatoo eingehen.