3 . FRAU UND EHE / FAMILIE
Auch in der Ehe ergänzen sich Mann und Frau durch ihre unterschiedlichen Eigenschaften. Im Koran S. 2, V. 188 heisst es: Sie sind euch ein Gewand und ihr seid ihnen ein Gewand. Da Männer und Frauen füreinander geschaffen wurden, ist es im Islam ausdrücklich erwünscht, zu heiraten. Es gilt als makrouh, dass jemand unverheiratet bleibt . (makrouh = nicht haram, es wird aber davon abgeraten). Der Prophet Mohammad (a.s.s.) sagte: "Aus islamischer Sicht ist keine Einrichtung besser als die Ehe." Und: "Ein Mann, der keine Gattin hat, ist armselig und hilflos, auch wenn er noch so reich sein sollte, und eine Frau, die keinen Gatten hat, ist ebenfalls armselig und hilflos, auch wenn es ihr an materiellen Gütern nicht fehlt."
Die Ehe im islamischen Sinn soll eine Oase der Harmonie und der Liebe sein. Zudem soll in Form der Ehe der Sexualität als natürlicher Veranlagung des Menschen ein geordneter Rahmen gegeben werden. Koran S. 30, Vers 21: "Und unter Seinen Zeichen ist dass Er Lebensgefährten erschuf aus euch selber, auf dass ihr Frieden in ihnen fändet und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierhin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt." Beide Partner sind aufgefordert, ihr bestes zum guten Gelingen ihrer Ehe beizutragen. Der Prophet Mohammad (a.s.s.) sagte:" Der beste von euch ist jener , der sich seiner Familie gegenüber am besten verhält." Und:" Gott erweist seine Barmherzigkeit demjenigen seiner Geschöpfe, der zwischen sich und seiner Gattin Versöhnung schafft und sich ihr gegenüber freundlich verhält, - denn Gott vertraute das Wohl der Frau dem Manne an und bestimmte den Gatten als Verantwortlichen der Frau."
Daraus geht hervor, dass der Mann der Verantwortliche seiner Frau und seiner Familie ist. Der Prophet Mohammad (a.s.s.) mahnte:" Der Mann ist der Verantwortliche der Familie, und als solcher hat er für die ihm Anvertrauten Sorge zu tragen." Es wird jedoch betont, dass der Mann diese Rolle nicht ausnützen und seiner Frau und seine Familie nicht tyrannisieren darf. Er soll sich seiner Frau gegenüber nicht wie ein Diktator verhalten, sondern sich mit ihr beraten und Entscheidungen gemeinsam mit ihr treffen. Der Prophet Mohammad (a.s.s.): " Je vollendeter der Glaube des Menschen an Gott ist, umso freundlicher und liebevoller ist er seiner Gattin gegenüber." Wie bereits erwähnt, ist das Recht der Frau, dass ihr Mann für den Lebensunterhalt sorgen muss. Einkünfte und Vermögen der Frau gehören ihr allein. Sie ist nicht verpflichtet, etwas davon an ihren Mann abzugeben oder zum Lebensunterhalt beizusteuern. Das Selbe gilt für die Brautgabe (Mahr) und das Erbe; auch darüber kann die Frau frei verfügen. Vie ebenfalls bereits erwähnt, ist die Ehefrau nicht verpflichtet, ihren Mann den Haushalt zu führen. Sie hat sogar das Recht, von ihrem Mann ein Stillgeld für das Stillen ihrer Kinder zu verlangen.
Die Pflichten der Frau in der Ehe ( die Rechte des Ehemannes)
Der Prophet Mohammad (a.s.s.) sagte:" Die Frau, die ohne Erlaubnis ihres Mannes das Haus verlässt, wird von den Engeln verdammt, solange bis sie zurückkehrt." Die Frau darf demzufolge nur mit der Einwilligung ihres Mannes aus dem Haus gehen. Dies, weil der Mann, wie oben erwähnt, die Verantwortung für das Wohl seiner Frau (und der Kinder) trägt. Diese Regelung sollte jedoch basierend auf gegenseitigem Vertrauen gehandhabt werden. Der Mann soll seiner Frau nichts grundlos verbieten, nur um seine Machtposition zu demonstrieren. Ausnahme: (zu folgenden Gelegenheiten braucht die Frau keine Erlaubnis des Mannes)
- zu ihrem Pflicht-Hajj , zu notwendigen religiösen Belehrungen, zum Begleichen einer Schuld, die die Frau sonst nicht begleichen kann.
Als zweite Pflicht der Ehefrau gilt, dass sie die sexuellen Bedürfnisse ihres Mannes erfüllen muss. Dazu ist sie religionsgesetzlich verpflichtet und darf ihm dies nicht ohne triftigen Grund verweigern.