Kurze Beschreibung der obligatorischen Handlungen der Umrah- al- Tamatoo

1. Tawaaf

Das siebenmalige Umschreiten der Kaaba wird Tawaaf genannt. Beim Umschreiten muss strikt darauf geachtet werden, dass die linke Schulter zur Kaaba zeigt, man darf sich also nicht umdrehen etc. Vor Beginn des Tawaaf muss die Absicht dazu formuliert werden. Man beginnt beim Hajjar- al- Asswad (schwarzen Stein) und hört nach sieben Runden auch dort wieder auf. Die sieben Runden müssen ununterbrochen absolviert werden; ein Unterbruch ist nur zum Beten des Pflichtgebets erlaubt. Der Tawaaf muss in reinem Zustand (= Wudhu- Zustand) durchgeführt werden.

2. Tawaaf - Gebet

Anschliessend an das siebenmalige Umkreisen der Kaaba betet man 2 Rekaats.( gleich wie Fajjr- Gebet, aaber mit entsprechender Absichtserklärung). Dieses Gebet soll möglichst Nahe des Maqaame Ibrahim (a.s.) verrichtet werden.

3. Sa'i zwischen Safaa und Marwah

Das siebenmalige Gehen (Eilen) zwischen den Hügeln Safaa und Marwah (befinden sich beide innerhalb der heiligen Moschee von Mekka) wird Sa'i genannt. Nach der Absichtserklärung beginnt man auf dem Hügel Safaa. Während des Gehens muss man Vorwärtsblicken, es ist einem nicht erlaubt, sich absichtlich umzudrehen oder nach hinten zu blicken. Man muss die sieben Strecken kontinuierlich gehen; man darf sie nur z.B. zum einhalten des Pflichtgebets oder bei Schwäche unterbrechen. Anders als beim Tawaaf ist es nicht Pflicht, die Sa'i in reinem Zustand durchzuführen, es wird jedoch empfohlen. Demzufolge kann die Sa'i auch von einer Pilgerin während ihrer Menstruation gemacht werden, im Gegensatz zum Tawaaf.

4. Taqsiir

Im Anschluss an die Sa'i wird Taqsiir (= Kürzen) durchgeführt, d.h. man soll sich eine Haarsträhne abschneiden. (inkl. Vorheriger Absichtserklärung ) Mit dieser Handlung ist die Umrah- al- Tamatoo abgeschlossen und der Ihramzustand vorübergehend aufgehoben.

Kurze Beschreibung der obligatorischen Handlungen der Hajj- al- Tamatoo

1. Ihram- Anziehen in Mekka

Bevor man zum Berg Arafat aufbricht, muss man in Mekka das Ihram - Anziehen. (es gelten dabei die gleichen Bestimmungen und Verbote, die oben bereits erwähnt wurden.)

2. Aufenthalt in Berg Arafaat

Vom Mittag des 9. Dhu- l- Hijja bis zum Maghreb des gleichen Tages muss man sich in Jabal Arafaat aufhalten. (Man hält sich heutzutage in Zelten in einer Ebene neben dem Berg Arafaat auf.) Diese Zeit soll zum Beten und zur inneren "Einkehr" genutzt werden.

3. Aufenthalt in Muzdalifah

Vom Abend vor dem ersten Festtag (Eid- al- Adha) bis zum Sonnenaufgang des ersten Festtages muss sich der Pilger in Muzdalifah aufhalten. Für Frauen und ältere und schwache Pilger kann diese Zeit verkürzt werden. Bei diesem Aufenthalt werden die Kieselsteine, die später zum Bewerfen der Steinsäulen benutzt werden, gesammelt.

4. Steinigen des Jumrat- ul- Uqbah in Mina

Am ersten Festtag wird die Steinsäule, die den "grössten Satan" symbolisiert, gesteinigt. (nach entsprechender  Absichtserklärung.) Dabei müssen sieben Kieselsteine, deren Aussehen und Beschaffenheit vorgeschrieben ist, auf die Steinsäule geworfen werden und diese treffen.

5. Opfern eines Tieres am ersten Festtag in Mina

Am ersten Festtag wird pro Pilger ein Tier geschlachtet. Der einzelne Pilger kann jemanden beauftragen, dies für ihn zu erledigen. Die Beschaffenheit des Opfertieres (i.d.R. eines Schafes) und die anschliessende Verteilung des Fleisches sind genau vorgeschrieben.

6. Rasieren oder Schneiden der Kopfhaare in Mina

Anschliessend an das Opfern müssen die Pilger ihre Kopfhaare rasieren bzw. schneiden. Für Frauen genügt das Abschneiden einer Haarsträhne.

7. Tawaaf

Danach wird der Tawaaf- al- Ziyarah um die Kaaba durchgeführt. (gleiche Regeln wie oben beschrieben)

8. Tawaaf- Gebet, 9. Sa'i zwischen Safaa und Marwah, 10. Tawaaf- al- Nisa oder Tawaaf-al-Wuidah, 11. Tawaaf- Gebet (vgl. oben)

12. Aufenthalt in Mina

Während der Abende des 11.,12. (ev. 13. )des Dhu- l- Hijja sollen die Pilger in Mina bleiben, um sich mit anderen Muslimen zu treffen, was die muslimische Einheit fördern soll.

13. Steinigen aller drei Jamaraat

Am 11., 12. (und ev. 13.) Dhu- l- Hijja. Dabei werden die drei Steinsäulen, die den "kleinen, mittleren und grossen Satan" symbolisieren mit Kieselsteinen beworfen (vgl. oben)