Kanton Luzern

Stellungnahme von Frau C. Bühlmann, Amt für Volkschulbildung Luzern

Grundsätzlich gilt im Kanton Luzern die Schulpflicht für alle Kinder, unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit. Dazu gehören die Teilnahme am Schwimm- und Turnunterricht und am Klassenlager. Die Mehrheit der muslimischen Schülerinnen und Schüler nimmt denn auch an diesen schulischen Aktivitäten teil. Wir empfehlen den Lehrpersonen, für Elterngespräche zu diesem Thema einen Kulturvermittler/ eine Kulturvermittlerin beizuziehen. In den meisten  Fällen gelingt es, die Eltern zu überzeugen, dass die Teilnahme ihrer Tochter/ihres Sohnes an den entsprechenden Unterrichtsaktivitäten der Integration förderlich ist.

Wir empfehlen den Schulleitungen, Gesuche für die Teilnahme an muslimischen Festtagen grosszügig zu  behandeln und Dispens zu erteilen. Wir haben mit dieser individuellen Vorgehensweise bisher gute Erfahrungen gemacht, denn es gibt ja nicht die muslimische Schülerin oder den muslimischen Schüler. Es gibt eine grosse Heterogenität der religiösen Praxis bei muslimischen Familien, von sehr liberal bis sehr strenggläubig.

 Wie ich auf Ihrer Homepage gelesen habe, plädieren Sie  für letztere Variante. Das ist auf Grund unserer Erfahrungen nicht für alle muslimischen Familien der für sie einzig richtige Weg.